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Praxis für Endokrinologie und Diabetologie
Dr. med. Anne Schreiber
Christian Hausmann
Dr. med. G. Hubertus Schreiber
Dr. med. Elena Wist

Spezialverträge Diabetes

Informationen zum AOK Facharztvertrag Diabetes

Seit Juli 2017 gibt es auch in unserer Praxis für AOK Versicherte das Angebot des Facharztvertrags Diabetes.

Dieser ist bisher für Menschen mit intensiverem Beratungs- und Schulungsbedarf gedacht wie bei Typ 1 Diabetes mit Nutzung einer besonderen Technologie (Insulinpumpe, kontinuierliche Glukosemessung), diabetischem Fußsyndrom bzw. Schwangere mit Schwangerschaftsdiabetes.

Die Voraussetzung für eine Teilnahme am Facharztvertrag ist eine wirksame Einschreibung im AOK Hausarztvertrag bei Ihrem Hausarzt (teilnehmende Ärzte kann man auf der Webseite des Medi-Verbundes unter Arztsuche finden).

Bitte denken Sie als Teilnehmerin oder Teilnehmer immer an eine Überweisung durch Ihren Hausarzt, wenn Sie zu uns kommen!

Für die Verordnung von spezieller Technologie auf Kosten der AOK ist die Teilnahme am Facharztvertrag erwünscht- ebenso wie die Teilnahme an speziellen Schulungsprogrammen zur Nutzung von Diabetestechnologie. 

Ob bei Ihnen ein spezielles Hilfsmittel / eine bestimmte Technologie medizinisch indiziert, also erforderlich ist, wird in unserer ärztlichen Sprechstunde besprochen und entschieden.

Information zum Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus (für Versicherte der DAK, TK*, KKH, VIVIDA BKK – früher Schwenninger und mhplus)

Als Folge des Diabetes mellitus können verschiedene körperliche Probleme auftreten, bei denen Sie zum Teil anfangs keine oder nur wenig Beschwerden bemerken.

Da schwerwiegende Erkrankungen daraus entstehen können, ist eine frühzeitige Erkennung wichtig.

Der Vertrag wird von verschiedenen Krankenkassen  in ähnlicher Form für Sie freiwillig angeboten und durch Ihre Unterschrift auf einem Antragsformular gültig. In der Regel sind Sie dadurch für ein Jahr daran gebunden (aus wichtigen Gründen kann der Vertrag jederzeit beendet werden.)

Als Teilnehmende Person mit Diabetes mellitus werden Sie hier regelmäßig gründlich auf die vier wichtigen Erkrankungen untersucht: Nervenschädigung, Beschwerden des unteren Harntrakts, Schäden an den Blutgefäßen, Schäden an der Leber.

*leider können Versicherte, die am TK Hausarztvertrag bei ihrem Hausarzt teilnehmen, nicht zusätzlich bei uns an diesem Spezialistenvertrag in unserer Praxis teilnehmen

Information zum DAK Facharztvertrag Diabetes

Seit Anfang 2020 bietet die DAK einen Vertrag für Menschen mit Diabetes mellitus an, die in einer diabetologischen Schwerpunktpraxis betreut werden.

Dieser ist bisher für Menschen mit intensiverem Beratungs- und Schulungsbedarf gedacht wie bei Typ 1 Diabetes mit Nutzung einer besonderen Technologie (Insulinpumpe, kontinuierliche Glukosemessung), diabetischem Fußsyndrom bzw. Schwangere mit Schwangerschaftsdiabetes.

Die Betreuung von Menschen, die besondere Technik nutzen, erfordert vom Diabetes Team besondere Erfahrung, spezialisierte Kenntnisse, Fortbildungen, Technik in der Praxis sowie Zeit. Die DAK hat dies im neuen Vertrag anerkannt – fordert und fördert damit eine qualitativ hochwertige Betreuung der teilnehmenden Patientinnen und Patienten. Damit hilft der Vertrag uns, die Qualität unserer Arbeit zu sichern und fortzuentwickeln.

Der bisherige Vertrag der DAK zur Früherkennung von Folge- und Begleiterkrankungen des Diabetes, den viele unserer Patientinnen und Patienten bereits unterschrieben haben, wird in diesem neuen Vertrag weitergeführt und ist darin enthalten. Eine Teilnahme am DAK Hausarztvertrag ist dafür nicht erforderlich.

Wir bitten alle DAK Versicherten, die eine der o.g. Techniken nutzen um die Einschreibung bzw. Umstellung des bisherigen DAK Vertrags durch Unterschrift des neuen Facharztvertrag Diabetes.

Vielen Dank!