Nach unseren Informationen ist es möglich, für notwendige regelmäßige Arztbesuche eine Ausnahmeregelung des Diesel Verkehrsverbots in Stuttgart für sein Kraftfahrzeug zu beantragen, sofern nicht auf ÖPNV ausgewichen werden kann.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung dafür benötigen.
Wenn Sie zum Diesel Verkehrsverbot und einer Ausnahmeregelung Fragen haben, nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Behörde auf:
- per E-Mail an verkehrsverbot@stuttgart.de
- per Telefon unter 0711/216-32120
- per Post an das Amt für öffentliche Ordnung, Jägerstraße 14, 70174 Stuttgart (Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 13 Uhr; Donnerstag zusätzlich von 14 bis 15.30 Uhr)